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Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses verlangen, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem
Das Bundesarbeitsgericht hat daher, wie bereits die Vorinstanzen, dem Antrag eines Betriebsrats stattgegeben, der von der Arbeitgeberin einen Zugang zum
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2010
Quelle: ra-online, BAG
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Dokument-Nr. 9089
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