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Das Bundesarbeitsgericht hatte über sieben Eingruppierungsklagen zu entschieden, in denen es um die Eingruppierung als Oberärztin/Oberarzt ging. Die Klagen waren teilweise erfolgreich, wurden aber überwiegend abgewiesen. Dabei hatte das Gericht Gelegenheit, die neuen Tarifbestimmungen zu den einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen auszulegen.
Im Jahre 2006 sind die Tarifverträge zwischen dem Marburger Bund einerseits und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) andererseits in Kraft getreten. Sie sehen erstmals eine eigenständige Entgeltgruppe für Oberärzte vor, deren
In einem der entschiedenen Fälle war der Kläger bis zum 31. Januar 2008 an einer Klinik der beklagten Universität als Facharzt für Herzchirurgie beschäftigt und wurde auf Veranlassung der Klinikleitung seit Mai 2006 auf den Arztbriefen, später auch in den Organisationsplänen der Klinik als Oberarzt bezeichnet. Seine Klage auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2010
Quelle: ra-online, BAG
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Dokument-Nr. 9014
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