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Bei einer auf eine Beleidigung gestützten fristlosen Kündigung kommt es nicht auf die strafrechtliche Wertung an, sondern darauf, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zuzumuten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte der
Im vorliegenden Fall begnügte sich das Berufungsgericht damit, den Sachverhalt auf das Vorhandensein einer Beleidigung zu untersuchen. Dies genügte nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes jedoch nicht.
Es entschied, dass die Frage, ob der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2012
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (zt/NJW 1957, 478/rb)
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