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Ein Arbeitgeber darf seinen Angestellten nicht verwehren, einen Teil ihres Lohns in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung sei verfassungemäß und verstoße nicht gegen die in Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit.
Nach § 1 a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von den künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen entschieden, dass diese Regelung
Die sich aus dem Betriebsrentengesetz ergebende Pflicht zur Entgeltumwandlung ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 43/07 des BAG vom 12.06.2007
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Dokument-Nr. 4378
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