kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Droht ein Arbeitnehmer im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ernstlich und im Zustand freier Willensbetätigung ein Suizid oder ein Amoklauf an, um damit eigene Interessen durchsetzen zu wollen, so kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in der Landesbaubehörde Hessen als Straßenwärter beschäftigter Arbeitnehmer erkrankte mehrfach arbeitsunfähig. Hintergrund dessen waren Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen, die zu einer psychischen Belastung des Arbeitnehmers führten. Im August 2013 fand ein Gespräch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagement statt. Dabei wurde ihm offenbart, dass andere Beschäftigungsmöglichkeiten als Straßenwärter nicht bestünden und er deshalb weiterhin als Straßenwärter in einer Straßenmeisterei eingesetzt werden solle. Der Arbeitnehmer erwiderte daraufhin, nicht garantieren zu können erneut zu erkranken oder sich umbringen zu wollen oder Amok zu laufen. Er verwies in diesen Zusammenhang auf seine Mitgliedschaft im Schützenverein und darauf, dass er zum Glück noch nicht über einen Waffenschein verfüge. Der Arbeitnehmer distanzierte sich im Laufe des Gesprächs nicht von den Äußerungen. Das Land Hessen hielt die Äußerungen für nicht hinnehmbar und sprach daher im September 2013 die
Während das Arbeitsgericht Gießen die Kündigungsschutzklage abwies, gab ihr das Landesarbeitsgericht Hessen statt. Es hielt die
Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten des Landes und hob daher die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts auf. Droht ein Arbeitnehmer im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ernstlich und im Zustand freier Willensbetätigung ein
Das Landesarbeitsgericht habe die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2018
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BAG_2-AZR-4716_BAG-Androhung-eines-Suizids-oder-Amoklaufs-im-Rahmen-eines-betrieblichen-Eingliederungsmanagements-kann-fristlose-Kuendigung-des-Arbeitnehmers-rechtfertigen~N25601
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 25601
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.