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Wird einem Arbeitnehmer durch eine arbeitsvertragliche Regelung ein Weihnachtsgeld zugesichert, dessen Höhe jährlich vom Arbeitgeber bestimmt wird, so liegt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB vor. Ein Arbeitgeber kann daher aus wirtschaftlichen Gründen die Höhe des Weihnachtsgelds kürzen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem Arbeitsvertrag stand einer
Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Hamburg wiesen die Klage ab. Ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf weiteres
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2018
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26640
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