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Das Arbeitsgericht Solingen hat entschieden, dass einer Verkehrskontrolleurin aufgrund der für ihre Arbeit benötigten "gründlichen Fachkenntnisse" eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA zu zahlen ist.
Die Parteien des zugrunde liegenden Verfahrens stritten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin, die seit 1996 als Verkehrskontrolleurin ("Politesse") in Teilzeit bei der beklagten Stadt tätig ist. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr eine
Das Arbeitsgericht Solingen gab der Klage der Verkehrskontrolleurin statt. Das Arbeitsgericht stellte fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2017
Quelle: Arbeitsgericht Solingen/ra-online
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Dokument-Nr. 23796
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