wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.06.2007
4 AZR 407/06 -

Bundesarbeitsgericht zur tariflichen Eingruppierung von Polizeiangestellten

Enthält das Tätigkeitsmerkmal der angestrebten Vergütungsgruppe eine besondere quantitative Bestimmung bezüglich des Anteils einer bestimmten Anforderung (hier: „mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen“ - VergGr BAT Vc), dessen Vorliegen das Landesarbeitsgericht hinsichtlich des geforderten Anteils verneint, so muss es jedenfalls dann auch ohne gesonderten Klageantrag das Tätigkeitsmerkmal der niedrigeren Vergütungsgruppe überprüfen, wenn ein ansonsten identisches Tätigkeitsmerkmal einen geringeren Anteil derselben Anforderung (hier: „mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen“ - VergGr BAT VIb) vorsieht und der Arbeitnehmer bislang Vergütung nach einer noch niedrigeren Vergütungsgruppe (VergGr BAT VII) erhält. In diesem Falle könnte die Klage teilweise begründet sein.

Der Kläger ist seit 1999 im Polizeidienst der Freien und Hansestadt Hamburg tätig. Zu seinen Aufgaben gehören ua. die Verwahrung Festgenommener, die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen und die datenmäßige Bearbeitung der Aufnahmen und Abgleichung mit bestehenden Dateien. Der Kläger wurde - wie mehrere seiner Kolleginnen und Kollegen, deren Rechtsstreitigkeiten ebenfalls verhandelt wurden - von der Beklagten zunächst nach VergGr BAT VII vergütet. Er hat geltend gemacht, die ihm übertragenen Tätigkeiten erforderten gründliche und vielseitige Fachkenntnisse; zu mindestens einem Drittel seiner Gesamttätigkeit fielen Arbeitsvorgänge an, die selbständige Leistungen erforderten. Er hat deshalb die Eingruppierung in der VergGr BAT Vc für zutreffend gehalten.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen. Zwar verlangten die dem Kläger übertragenen Aufgaben gründliche und vielseitige Fachkenntnisse. Selbständige Leistungen seien jedoch nicht zu mindestens einem Drittel seiner Gesamttätigkeit erforderlich.

Die Revision des Klägers war teilweise erfolgreich. Die Erwägungen des Landesarbeitsgerichts zu dem Tatbestandsmerkmal der VergGr BAT Vc „mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen“ waren nicht zu beanstanden. Das Landesarbeitsgericht hat aber zu Unrecht nicht geprüft, ob nicht für einen Zeitraum, in welchem der Kläger nach VergGr VII bezahlt worden war, Vergütung nach der höheren VergGr VIb geschuldet war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 42/07 des BAG vom 06.06.2007

Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 01.02.2006
    [Aktenzeichen: 4 Sa 85/05]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BAG_4-AZR-40706_Bundesarbeitsgericht-zur-tariflichen-Eingruppierung-von-Polizeiangestellten.news4348.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4348 Dokument-Nr. 4348

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.