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Kündigt ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vorm Amoklauf, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg.
Der Kläger war bei der beklagten Stadt seit über 13 Jahren in der Buchhaltung beschäftigt. Der Kläger äußerte gegenüber seiner Kollegin nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten über diesen: „Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse mir das nicht länger gefallen. Ich bin kurz vorm
Mit Urteil vom 04.11.2021 wies das Arbeitsgericht Siegburg die Klage ab. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2022
Quelle: Arbeitsgericht Siegburg, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 31279
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