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Wer aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig wird, der muss sich dies von einem Arzt schriftlich bestätigen lassen, damit ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts durch den Arbeitgeber besteht. Ergeben sich aus den näheren Umständen des Einzelfalls jedoch berechtigte Zweifel an der Richtigkeit des vorgelegten Attests, so kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern. Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim hervor.
Im vorliegenden Fall begehrte die Klägerin
Das beklagte Unternehmen sah sich zur geforderten
Das Arbeitsgericht Mannheim konnte keinen Anspruch der Klägerin auf
Grundsätzlich hätten Bescheinigungen, wie beispielsweise ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2012
Quelle: ra-online, Arbeitsgericht Mannheim (vt/st)
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