wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Mannheim, Vergleich vom 24.03.2011
3 Ca 406/10 -

Beleidigung: Fristlose Kündigung wegen Zu-alt-Schätzung der Freundin des Chefs

Rechtsstreit wird mit Vergleich beigelegt

Der Rechtsstreit um die fristlose Kündigung einer Auszubildenden, die die Freundin des Chefs auf Fotos zu alt schätzte, ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Rechtsanwalt einer Auszubildenden fristlos gekündigt. Hintergrund der fristlosen Kündigung war, dass die Auszubildende an Hand eines Fotos die neue Freundin des Rechtsanwalts auf ca. 40 Jahre schätzte, obwohl diese tatsächlich jünger ist. Dies führte zu einer Auseinandersetzung zwischen der Auszubildenden und dem Anwalt und zur fristlosen Kündigung des Ausbildungsverhältnisses.

Die Auszubildende klagte gegen die Kündigung. Die Kündigungsschutzklage wurde am Donnerstag, den 28.10.2010 beim Arbeitsgericht Mannheim vorhandelt. In diesem Gütetermin erging zunächst ein klageabweisendes Versäumnisurteil. Dagegen hat die klagende Partei Einspruch eingelegt.

Am Donnerstag, den 24.03.2011 ging der Streit in die nächste Runde. Dieser endete nun mit einem Vergleich. Die Parteien einigten sich dahingehend, dass das Ausbildungsverhältnis zum 30. November 2010 endet und der Rechtsanwalt noch 333 Euro nachzahlt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2011
Quelle: ra-online, Arbeitsgericht Mannheim (pm/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-Mannheim_3-Ca-40610_Beleidigung-Fristlose-Kuendigung-wegen-Zu-alt-Schaetzung-der-Freundin-des-Chefs.news11171.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11171 Dokument-Nr. 11171

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.