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Ein Mitarbeiter kann wegen eines ungepflegten Erscheinungsbildes zum Ende der Probezeit gekündigt werden, da ein Kündigungsschutz erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses eintritt. Dies entschied das Arbeitsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der beklagte Arbeitgeber dem Kläger
Die hiergegen erhobene Kündigungsschutzklage hatte vor dem Arbeitsgericht Köln keinen Erfolg. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses ein. Bis zu diesem Zeitpunkt kann ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2010
Quelle: ra-online, ArbG Köln
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Dokument-Nr. 9427
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