wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.10.2017
11 Ca 4400/17 -

Befristung von Arbeitsverträgen aufgrund der Besonderheiten im Bereich des Profifußballs wirksam

"Eigenart der Arbeitsleistung" rechtfertigt Befristung

Das Arbeitsgericht Köln hat die Befristung des Arbeitsvertrages eines Berufs­fußball­spielers in der Regionalliga aufgrund der Besonderheiten im Bereich des Profifußballs für wirksam erklärt.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit Anfang 2014 bei der Beklagten, die den Spielbetrieb von Viktoria Köln durchführt, als Berufsfußballspieler beschäftigt. Mit seiner Klage wandte sich der Kläger gegen die Befristung seines Arbeitsvertrags zum 30. Juni 2017.

Befristungen bedürfen grundsätzlich eines sachlichen Grundes

Der Kläger hatte mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht Köln jedoch keinen Erfolg. Geht die Befristungsdauer über zwei Jahre hinaus, bedarf es zur Wirksamkeit der Befristung grundsätzlich gemäß § 14 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eines sachlichen Grundes. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte sich zuletzt in einem Urteil vom 17. Februar 2016 mit der Frage zu befassen, inwieweit bei dieser rechtlichen Hürde die Besonderheiten des Profifußballs zu berücksichtigen sind. Anders als die Vorinstanz (Arbeitsgericht Mainz, Urteil v. 19.03.2015 - 3 Ca 1197/14 -) nahm das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz an, dass ein sachlicher Grund für die Befristung aufgrund der Besonderheiten im Rechtsverhältnis zwischen einem Bundesliga-Verein und einem Lizenzspieler gegeben sei. Dieser Rechtsstreit ist derzeit beim Bundesarbeitsgericht anhängig (7 AZR 312/16).

Arbeitsgericht erklärt Befristung für wirksam

Das Arbeitsgericht Köln hielt die Befristung des Arbeitsvertrags aufgrund der Besonderheiten im Bereich des Profifußballs für wirksam. Die "Eigenart der Arbeitsleistung" rechtfertige ungeachtet der geringeren Verdienstmöglichkeiten auch in der Regionalliga die Befristung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2017
Quelle: Arbeitsgericht Köln/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-Koeln_11-Ca-440017_Befristung-von-Arbeitsvertraegen-aufgrund-der-Besonderheiten-im-Bereich-des-Profifussballs-wirksam.news25076.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25076 Dokument-Nr. 25076

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.