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Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.11.2016
11 Ca 3589/16 -

Keine betriebliche Übung: Betriebsrentner haben keinen Anspruch auf Marzipantorte und Weihnachtsgeld

Begleitendes Weihnachtsschreiben erläuterte Gewährung der Geschenke deutlich immer nur für das aktuelle Jahr

Das Arbeitsgericht Köln hat die Klagen mehrerer Betriebsrentner eines Kölner Nahrungsmittel­herstellers abgewiesen, die von ihrem ehemaligen Arbeitgeber wie in den Vorjahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 105 Euro verlangten.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens machten geltend, dass alle Betriebsrentner in den letzten Jahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 105 Euro erhalten hätten und damit eine betriebliche Übung entstanden sei, die einen Anspruch auch für die Zukunft begründe.

Arbeitsgericht verneint Vorliegen einer betrieblichen Übung

Dem folgte das Arbeitsgericht Köln nicht. Eine betriebliche Übung sei zum einen deshalb nicht entstanden, weil nicht alle Betriebsrentner in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld und die Torte erhalten hätten. Zum anderen habe der Arbeitgeber mit den jeweils gleichzeitig übermittelten Weihnachtsschreiben deutlich gemacht, dass die Leistungen immer nur für das aktuelle Jahr gewährt werden. Die Rentner hätten deshalb nicht davon ausgehen dürfen, auch in den Folgejahren in den Genuss einer Marzipantorte und des Weihnachtsgeldes zu kommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2016
Quelle: Arbeitsgericht Köln/ra-online

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