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Erhält ein als Fahrer angestellter Arbeitnehmer aufgrund Alkoholmissbrauchs ein Fahrverbot, kann ihm nicht ohne weiteres gekündigt werden. Selbst wenn bereits eine Abmahnung erfolgt ist, sind immer noch die einzelnen Umstände zu berücksichtigen. Dies entschied das Arbeitsgericht Iserlohn.
Der 23-jährige Angestellte des zugrunde liegenden Streitfalls war überwiegend mit Fahrertätigkeiten betraut. Bereits im Juni 2007 hatte er einen Bußgeldbescheid wegen Alkohols im Straßenverkehr erhalten, wofür er eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhielt. Nachdem er im Sommer 2008 erneut mit
Das Gericht entschied, dass die
Mitarbeiter mit Fahrertätigkeiten müssten die geltenden Promillegrenzen einhalten. Im vorliegenden Fall wäre aber nach dem zweiten Vorfall eine erneute Abmahnung gerechtfertigt gewesen und nicht eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2010
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht/ra-online
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Dokument-Nr. 10029
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