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Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte über vier Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern der Deutsche Bank AG zu entscheiden und gab den Klagen gegen die Kündigungen in allen Fällen statt. Die Deutsche Bank AG hatte die Kündigungen im Februar 2013 im Zusammenhang mit dem so genannten Libor/Euribor Skandal ausgesprochen. Das Arbeitsgericht erklärte die außerordentlichen Kündigungen ebenso für unwirksam wie die hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigungen und verurteilte die Deutsche Bank AG zur Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter und zur Nachzahlung der Gehälter.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die gekündigten Mitarbeiter sind bei der
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hält die Kündigungen für unverhältnismäßig und daher unwirksam. Zwar kann grundsätzlich eine unzulässige Absprache zwischen Ermittlern/Übermittlern der Euribor/Libor Referenzzinssätze und Händlern einen wichtigen Kündigungsgrund für den Ausspruch einer außerordentlichen
Das Gericht geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2013
Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt am Main/ra-online
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Dokument-Nr. 16754
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