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Der Pilotenstreik bei der Lufthansa wird ausgesetzt. Darauf verständigten sich die Fluggesellschaft und die Gewerkschaft Cockpit vor dem Frankfurter Arbeitsgericht auf Vorschlag der Richterin. Beide Seiten einigten sich auch auf die Fortsetzung der Tarifverhandlungen.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat über von der Deutschen Lufthansa AG und von der Lufthansa Cargo AG jeweils am heutigen Vormittag beantragten einstweiligen Verfügungen gegen die Vereinigung Cockpit e.V. verhandelt.
Mit ihren Anträgen wollten die Deutsche Lufthansa AG und die Lufthansa Cargo AG erreichen, dass es der Vereinigung Cockpit e.V. untersagt wird, ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der Deutschen Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG zu Streiks aufzurufen und/oder Streiks im Flugbetrieb der Deutschen Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG durchzuführen, um ihre erhobenen Streikforderungen durchzusetzen. Die Deutsche Lufthansa AG und die Lufthansa Cargo AG erachten die derzeit laufenden Arbeitskampfmaßnahmen für rechtswidrig, da die Streikforderungen bezogen auf die LH Italia SpA, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Lufthansa AG mit Sitz in Mailand, keine zulässigen Streikziele darstellen und weitere Streikforderungen der Vereinigung Cockpit e.V. gegen die Friedenspflicht verstoßen würden, da insoweit ungekündigte Tarifverträge betroffen seien.
Die Parteien sowie die beigetretene German Wings GmbH haben im Termin zur mündlichen Verhandlung vor der 4. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main unter dem Vorsitz der Richterin am Arbeitsgericht Dr. Silke Kohlschitter unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Rechtsstandpunkte einen Vergleich geschlossen, wonach die Parteien unverzüglich und bedingungslos Verhandlungen über Vergütungs- und MTV-Forderungen der Vereinigung Cockpit e.V. im deutschen Tarifgebiet (wieder-)aufnehmen, die Vereinigung Cockpit e.V. ihre Tarifforderung bezogen auf die LH Italia SpA nicht weiter aufrechterhält, die Vereinigung Cockpit e.V. die laufenden Arbeitskampfmaßnahmen unverzüglich, spätestens ab 23.59 Uhr aussetzt und ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der Antragstellerinnen und der German Wings GmbH auffordert, schnellstmöglich ihre Arbeitsleistung wieder zu erbringen sowie bis zum 8. März 2010, 24.00 Uhr, die Vereinigung Cockpit e.V. ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der Antragstellerinnen und der German Wings GmbH nicht zu Streikmaßnahmen auffordern und keine Streiks durchführen wird. In dem Vergleich wurde weiter festgehalten, dass mit seinem Abschluss keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der bisherigen Streikmaßnahmen getroffen wurde.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2010
Quelle: ra-online, Arbeitsgericht Frankfurt am Main
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Dokument-Nr. 9254
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