wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Vergleich vom 22.02.2010
4 Ga 38/09 und 4 Ga 39/09 -

Einigung: Pilotenstreik bei der Lufthansa wird ausgesetzt

Einstweilige Verfügungen im Tarifkonflikt bei der Deutschen Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG

Der Pilotenstreik bei der Lufthansa wird ausgesetzt. Darauf verständigten sich die Fluggesellschaft und die Gewerkschaft Cockpit vor dem Frankfurter Arbeitsgericht auf Vorschlag der Richterin. Beide Seiten einigten sich auch auf die Fortsetzung der Tarifverhandlungen.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat über von der Deutschen Lufthansa AG und von der Lufthansa Cargo AG jeweils am heutigen Vormittag beantragten einstweiligen Verfügungen gegen die Vereinigung Cockpit e.V. verhandelt.

Lufthansa wollte Streikaufruf verhindern

Mit ihren Anträgen wollten die Deutsche Lufthansa AG und die Lufthansa Cargo AG erreichen, dass es der Vereinigung Cockpit e.V. untersagt wird, ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der Deutschen Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG zu Streiks aufzurufen und/oder Streiks im Flugbetrieb der Deutschen Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG durchzuführen, um ihre erhobenen Streikforderungen durchzusetzen. Die Deutsche Lufthansa AG und die Lufthansa Cargo AG erachten die derzeit laufenden Arbeitskampfmaßnahmen für rechtswidrig, da die Streikforderungen bezogen auf die LH Italia SpA, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Lufthansa AG mit Sitz in Mailand, keine zulässigen Streikziele darstellen und weitere Streikforderungen der Vereinigung Cockpit e.V. gegen die Friedenspflicht verstoßen würden, da insoweit ungekündigte Tarifverträge betroffen seien.

Parteien schließen Vergleich

Die Parteien sowie die beigetretene German Wings GmbH haben im Termin zur mündlichen Verhandlung vor der 4. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main unter dem Vorsitz der Richterin am Arbeitsgericht Dr. Silke Kohlschitter unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Rechtsstandpunkte einen Vergleich geschlossen, wonach die Parteien unverzüglich und bedingungslos Verhandlungen über Vergütungs- und MTV-Forderungen der Vereinigung Cockpit e.V. im deutschen Tarifgebiet (wieder-)aufnehmen, die Vereinigung Cockpit e.V. ihre Tarifforderung bezogen auf die LH Italia SpA nicht weiter aufrechterhält, die Vereinigung Cockpit e.V. die laufenden Arbeitskampfmaßnahmen unverzüglich, spätestens ab 23.59 Uhr aussetzt und ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der Antragstellerinnen und der German Wings GmbH auffordert, schnellstmöglich ihre Arbeitsleistung wieder zu erbringen sowie bis zum 8. März 2010, 24.00 Uhr, die Vereinigung Cockpit e.V. ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der Antragstellerinnen und der German Wings GmbH nicht zu Streikmaßnahmen auffordern und keine Streiks durchführen wird. In dem Vergleich wurde weiter festgehalten, dass mit seinem Abschluss keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der bisherigen Streikmaßnahmen getroffen wurde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2010
Quelle: ra-online, Arbeitsgericht Frankfurt am Main

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-Frankfurt-am-Main_4-Ga-3809-und-4-Ga-3909_Einigung-Pilotenstreik-bei-der-Lufthansa-wird-ausgesetzt.news9254.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9254 Dokument-Nr. 9254

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.