kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
In einem Eilverfahren hat das Arbeitsgericht Nürnberg entschieden, dass der für Donnerstag geplante Lokführerstreik nicht stattfinden darf. Es hat sogar alle Streiks bis zum 30.09.2007 untersagt.
Der Streik sei vorläufig zu untersagen, führte das Gericht in den Entscheidungsgründen aus. Es bestünden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angekündigten Streiks.
Durch den Streik drohten nicht nur den Antragstellern, sondern der gesamten Volkswirtschaft insbesondere in der Hauptreisezeit immense wirtschaftliche Schäden. Ein mögliches Streikrecht der Antragsgegnerin werde durch die vorläufige Untersagung nur befristet eingeschränkt. Im Rahmen einer Gesamtabwägung sei diese Einschränkung angesichts der irreversiblen Folgen derzeit eher hinzunehmen als einen möglicherweise rechtswidrigen Streik zuzulassen.
Da der Streik bereits am 09.08.2007, 0.00 Uhr beginnen solle, konnte eine mündliche Verhandlung nicht mehr durchgeführt werden (§§ 62 Abs. 2 S. 2, 53 Abs. 1 ArbGG), führte das Gericht aus.
Auszug aus dem Beschluss:
1. Der Antragsgegnerin wird es untersagt, ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der Antragstellerinnen bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in der 1. Instanz, längstens bis zum 30.9.2007, zu Streiks aufzurufen und/oder Streiks in den Betrieben der Antragstellerinnen durchzuführen, um den Abschluss eines eigenständigen Tarifvertrages mit den in Anlage ASt 20 genannten Inhalten durchzusetzen.
2. Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Unterlassungspflicht ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von EURO 250.000,00 (i. W. zweihundertfünfzigtausend), ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an ihren Bundesvorsitzenden, angedroht.
3. Die Zustellung der gerichtlichen Entscheidung wird auch zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen gestattet.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2007
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/ArbG-Nuernberg_13-Ga-6507_Arbeitsgericht-Nuernberg-verbietet-vorlaeufig-den-Lokfuehrerstreik~N4663
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 4663
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.