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Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat eine vor allem auf Zahlung von insgesamt 32.517,67 Euro nebst Zinsen gerichtete gemeinsame Schadensersatzklage der Deutschen Lufthansa AG, Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, TUIFly GmbH und Germanwings GmbH gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) abgewiesen. Das Schadensersatzverlangen stand in Zusammenhang mit einem Unterstützungsstreik von 22 Fluglotsen im "Tower Stuttgart" am 6. April 2009, der aufgrund eines am gleichen Tage erwirkten Beschlusses des Arbeitsgericht Frankfurt am Main vorzeitig beendet wurde.
Die Fluglotsen wollten mit ihrer Arbeitsniederlegung den ab 3. März 2009 andauernden Arbeitskampf der Mitarbeiter der Verkehrszentrale/Vorfeldkontrolle auf dem Stuttgarter Flughafen unterstützen.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat zur Begründung der Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dass die klagenden Fluggesellschaften durch den
Weiterhin habe die beklagte Gewerkschaft der Flugsicherung jedenfalls nicht schuldhaft gehandelt. Selbst wenn der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2012
Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt am Main/ra-online
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