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Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Redakteur "Wirtschaftswoche", der ohne die Einwilligung seines Arbeitgebers einen Artikel in einer anderen Publikation veröffentlicht hatte, keinen Anspruch auf Entfernung einer daraufhin erfolgten Abmahnung hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die vom Arbeitgeber erteilte
Das Arbeitsgericht Düsseldorf begründete die Entscheidung damit, dass die Vertragsklausel, die den Kläger verpflichtet, vor Ausübung einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2018
Quelle: Arbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
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