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Keinen Erfolg beim Arbeitsgericht Bonn hatte ein Rundfunkjournalist mit seiner Klage auf eine Entschädigung wegen einer behaupteten Altersdiskriminierung gegen eine ARD-Rundfunkanstalt.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 66 Jahre alter
Das Arbeitsgericht Bonn wies die Klage ab. Es stützte seine Entscheidung darauf, dass arbeits- und tarifvertragliche Altersgrenzen, die an das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenzen anknüpfen, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zulässig seien, da die Arbeitnehmer dann regelmäßig durch gesetzliche Rentenansprüche materiell abgesichert sind. Dieser Rechtsgedanke könne auch auf die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern angewendet werden. Auch bei denen könne jedenfalls dann von einer ausreichenden Altersversorgung ausgegangen werden, wenn sie wie der Kläger regelmäßig beschäftigt worden seien.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2013
Quelle: Arbeitsgericht Bonn/ra-online
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Dokument-Nr. 16934
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