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Der Verdacht, dass ein Busfahrer seinen Dienst unter dem Einfluss von Drogen ausgeübt hat, berechtigt den Arbeitgeber zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin.
Der BVG-Busfahrer des zugrunde liegenden Streitfalls war während seines Dienstes suspendiert worden, nachdem Fahrgäste wegen einer auffälligen Fahrweise die Polizei benachrichtigt hatten. Ein Drogenschnelltest wies auf einen Drogenkonsum während des Dienstes hin. Der Busfahrer räumte in einem Personalgespräch ein, außerhalb des Dienstes
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung für berechtigt gehalten. Es bestehe angesichts der genannten Umstände der dringende Verdacht, dass der Busfahrer seinen Dienst unter dem Einfluss von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2012
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 14679
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