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Die wiederholte Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Diskriminierung auslösen. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin und verurteilte den beklagten Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Rechtsanwalt, hatte die bei ihm beschäftigte Klägerin bereits während der Probezeit gekündigt. Diese
Seine Einlassung, er sei davon ausgegangen, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2015
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online
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