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Grundsätzlich ist es zulässig, dass ein Rechtsanwalt eine kostenlose Erstberatung anbietet. Lockt er jedoch potentielle Mandanten reklamehaft an, liegt eine unsachliche und damit unzulässige Werbung vor. Zudem ist eine Werbung irreführend, wenn der Rechtsanwalt aufgrund der Anzahl der zu erwartenden neuen Mandanten nicht in der Lage ist, die Erstberatungen persönlich durchzuführen. Irreführend ist es darüber hinaus, wenn als Blickfang Ausführungen zum Strafrecht gemacht werden und die kostenlose Erstberatung aber für die Gebiete des Arbeits- und Versicherungsrecht angeboten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein Rechtsanwalt
Der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen führte zum Fall aus, dass eine Werbung mit einer kostenlosen
Die Verteilung der
Die Werbung sei nach Auffassung des Anwaltsgerichtshofs des weiteren irreführend gewesen. Denn einerseits habe der Rechtsanwalt mit einer kostenlosen persönlichen
Die Werbung sei auch deshalb irreführend gewesen, so der Anwaltsgerichtshof, weil sich auf dem Flyer plakativ Hinweise zum Strafverfahren befanden und somit der Eindruck entstanden sei, dass es um anwaltliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Strafrecht geht. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2015
Quelle: Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, ra-online (zt/NJW-RR 2014, 1335/rb)
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Dokument-Nr. 20458
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