kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen hat in einem Revisionsverfahren die Verurteilung eines Rechtsanwaltes wegen Beleidigung (§ 185 StGB) eines Richters bestätigt. Das Landgericht Bremen hatte gegen den Rechtsanwalt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt (eine Art „Geldstrafe zur Bewährung“) verhängt, weil der angeklagte Rechtsanwalt dem Richter unterstellte, Auffassungen zu vertreten, wie sie zuletzt in den Nürnberger Rassegesetzten vertreten wurden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte am 04.04.2005 eine auswärtige
Der Festgenommene wurde umgehend dem zuständigen Vorermittlungsrichter vorgeführt. Vor der eigentlichen Anhörung kam es im Flurbereich zu einem Gespräch zwischen dem Rechtsvertreter des Festgenommenen, dem Angeklagten, und dem zuständigen
Der Angeklagte verstand die Bemerkung dahingehend, dass der
Der Angeklagte wurde deswegen am 17.06.2006 durch das Amtsgericht Bremen zu einer Geldstrafe verurteilt, auf seine Berufung hin aber am 02.06.2009 durch das Landgericht Bremen zunächst freigesprochen. Nach Aufhebung des Freispruchs durch das OLG Bremen am 05.11.2010 hat das Landgericht Bremen ihn am 15.01.2013 erneut schuldig gesprochen und verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,00 Euro hat sich das Landgericht vorbehalten. Die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten hatte keinen Erfolg.
Das OLG Bremen hat die Äußerung des Angeklagten: „Sie werden diesen Satz nicht über Ihre Lippen bringen, weil er gegen ihre Auffassungen verstößt. Sie vertreten hier Auffassungen, die in diesem Staat zuletzt 1934 mit den Nürnberger Rassegesetzen vertreten worden sind", als
§ 185 Beleidigung
Die
§ 193 Wahrnehmung berechtigter Interessen
Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2013
Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Hanseatisches-Oberlandesgericht-in-Bremen_2-Ss-3513_OLG-Bremen-bestaetigt-Verurteilung-eines-Rechtsanwalts-wegen-Beleidigung-eines-Richters~N16418
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 16418
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.