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Hat ein in einer nichtehelichen Gemeinschaft lebendes Paar einen Hund erworben, so richtet sich die Zuweisung des Hundes nach Beendigung der Partnerschaft nach den Umständen des Einzelfalls. Wird der Hund einem der Teilhaber zugewiesen, so ist der andere Teilhaber zu entschädigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Walsrode hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erwarb ein in einer nichtehelichen Gemeinschaft lebendes Paar einen Rottweiler. Nach Beendigung der
Das Amtsgericht Walsrode führte zunächst aus, dass sich der
Die
Das Amtsgericht wies den
Dem anderen Partner habe aber nach Auffassung des Amtsgerichts eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2014
Quelle: Amtsgericht Walsrode, ra-online (zt/NJW-RR 2004, 365/rb)
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Dokument-Nr. 20384
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