wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Walsrode, Urteil vom 23.12.2003
7 C 1028/03 -

Nach Beendigung einer nichtehelichen Partnerschaft richtet sich Zuweisung des gemeinsamen Hundes nach den Umständen des Einzelfalls

Zuweisung des Hundes an einen Teilhaber begründet Entschädigungs­anspruch des anderen Teilhabers

Hat ein in einer nichtehelichen Gemeinschaft lebendes Paar einen Hund erworben, so richtet sich die Zuweisung des Hundes nach Beendigung der Partnerschaft nach den Umständen des Einzelfalls. Wird der Hund einem der Teilhaber zugewiesen, so ist der andere Teilhaber zu entschädigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Walsrode hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb ein in einer nichtehelichen Gemeinschaft lebendes Paar einen Rottweiler. Nach Beendigung der Lebenspartnerschaft im Juni 2003 stritten sich die Partner um den Besitz des Hundes. Es kam schließlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Hund befand sich im gemeinschaftlichen Eigentum des Paars

Das Amtsgericht Walsrode führte zunächst aus, dass sich der Hund im gemeinschaftlichen Eigentum des Paares befunden habe. Die Übereignung des Hundes sei nämlich an beide Partner erfolgt. Dies habe sich daraus ergeben, dass beide Partner zusammen den Hund angeschaut und beobachtet hatten. In diesem Zusammenhang sei es unerheblich gewesen, dass der Kaufvertrag von nur einem Partner unterschrieben wurde. Aus Sicht des Verkäufers wollten beide Partner den Hund gemeinsam erwerben.

Zuweisung des Hundes richtet sich nach Billigkeitsgesichtspunkten

Die Auflösung des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 752 BGB durch Teilung der Sache sei nach Ansicht des Amtsgerichts bereits aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht möglich gewesen. Ebenfalls sei eine Teilung durch Verkauf nach § 753 BGB ausgeschieden, da beide Parteien ein Interesse am Besitz des Hundes hatten. Somit habe der Hund einer der Partner zugewiesen werden müssen. In diesem Zusammenhang spielen Billigkeitsgesichtspunkte eine Rolle. Erhält einer der Partner den Hund, so müsse zudem der andere Partner entschädigt werden.

Emotionale Verbundenheit sowie Übernahme der Versorgung begründete Zuweisung

Das Amtsgericht wies den Hund an einen der Partner zur, weil dieser die erheblichen Formalitäten für den Hund erledigt und für die tierärztliche Versorgung gesorgt habe. Zudem habe der Hund zum kranken Vater eine emotionale Verbundenheit hergestellt.

Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 400 EUR

Dem anderen Partner habe aber nach Auffassung des Amtsgerichts eine Entschädigung für den Verlust des Hundes in Höhe von 400 EUR zugestanden. Dieser Betrag sei angesichts des Interesses am Hund sowie der finanziellen Möglichkeiten angemessen gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2014
Quelle: Amtsgericht Walsrode, ra-online (zt/NJW-RR 2004, 365/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2006, 365Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2006, Seite: 365

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Walsrode_7-C-102803_Nach-Beendigung-einer-nichtehelichen-Partnerschaft-richtet-sich-Zuweisung-des-gemeinsamen-Hundes-nach-den-Umstaenden-des-Einzelfalls~N20384

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20384 Dokument-Nr. 20384

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.