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Ein befreundetes Paar, das sich gemeinsam einen Hund kauft und sich nach der Trennung nicht einigen kann, wer den Hund behalten darf, kann dazu gezwungen werden, den Hund zu verkaufen und der Erlös zu teilen, da bei einem Miteigentum beider Parteien jeder die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft verlangen kann. Dies geht aus einer Verhandlung beim Amtsgericht München hervor.
Um zugrunde liegenden Streitfall erwarb ein befreundetes Paar während des Zusammenlebens einen
Anfang des Jahres gab aber die ehemalige Lebensgefährtin den
Der
Das stimme alles überhaupt nicht, so die frühere Freundin. Es gebe keine Auseinandersetzung mit anderen Hunden. Sie sei auch immer mit dem
Schließlich erhob der Mann Klage vor dem Amtsgericht München. Er beantragte, die Frau zu verpflichten, den
Die zuständige Richterin versuchte, diese verfahrene Situation zu lösen. Sie gab zum einen zu bedenken, dass auch bei einem
Schließlich gelang es ihr, die Parteien zu überzeugen. Die ehemalige Freundin zahlte an den früheren Partner 425 Euro und durfte darauf hin den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2010
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 10352
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