wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 25.06.2014
8 C 99/14 -

Quer­schnitts­gelähmter, türkischer Mieter darf Parabolantenne zum Empfang türkischer Programme auf Terrasse aufstellen

Voraussetzung ist aber fehlende oder nur geringe Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters

Ein Quer­schnitts­gelähmter, türkischer Mieter einer Wohnung darf zum Empfang türkischer Programme eine Parabolantenne auf seiner Terrasse aufstellen, wenn dadurch die Mietsache gar nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt wird. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte der Mieter einer Wohnung auf seiner Terrasse eine Parabolantenne auf. Der querschnittsgelähmte, türkische Mieter wollte dadurch eine größere Zahl von türkischen Programmen empfangen. Die Vermieterin sah in der Parabolantenne eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Hauses und verlangte daher im Oktober und November 2013 die Beseitigung des Parabolspiegels. Die Vermieterin verwies den Mieter auf das Internet und das vorhandene Breitbandkabelnetz, worüber eine Vielzahl von türkischen Sendern empfangen werden konnte. Da sich der Mieter weigerte die Satellitenschüssel zu entfernen, kam der Fall vor Gericht.

Kein Anspruch der Vermieterin auf Beseitigung der Parabolantenne

Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Beseitigung der Parabolantenne nach § 541 BGB zu. Vielmehr müsse sie den Parabolspiegel dulden. Ein Vermieter dürfe nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund dem Mieter Einrichtungen verwehren, die diesem das Leben in der Mietwohnung angenehmer gestalten. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Vermieter nur unerheblich beeinträchtigt und die Mietsache nicht verschlechtert wird. Im Ergebnis komme es auf eine Abwägung zwischen dem Eigentumsschutz des Vermieters (Art. 14 Abs. 1 GG) und dem Informationsinteresse des Mieters (Art. 5 Abs. 1 GG) an.

Informationsinteresse überwiegte Interesse am Eigentumsschutz

Nach Ansicht des Amtsgerichts sei das Informationsinteresse des Mieters höher zu bewerten gewesen. Es sei zu beachten, dass der Mieter aufgrund seiner körperlichen Einschränkung und die damit einhergehenden Bindung an seine Wohnung ein erhöhtes Bedürfnis an Informationen und Unterhaltung durch Fernsehprogramme, auch aus seinem Heimatland, hatte. Dabei spiele es eine Rolle, dass über eine Satellitenschüssel weitaus mehr Programme empfangen werden konnten als über den Kabelanschluss. Demgegenüber sei das Eigentum der Vermieterin nur geringfügig beeinträchtigt gewesen, da die Parabolantenne nur eingeschränkt sichtbar gewesen sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2015
Quelle: Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, ra-online (zt/WuM 2015, 235/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Stuttgart-Bad-Cannstatt_8-C-9914_Querschnittsgelaehmtertuerkischer-Mieter-darf-Parabolantenne-zum-Empfang-tuerkischer-Programme-auf-Terrasse-aufstellen.news20936.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20936 Dokument-Nr. 20936

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.