wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Radolfzell, Urteil vom 21.02.2013
2 C 214/11 -

Bei Autowaschstraßen mit Verbleib des Fahrers im Fahrzeug ist Fahrer für Beschädigung des Fahrzeugs aufgrund Fehlers der Waschanlage beweispflichtig

Beweislastumkehr nur bei Portalwaschanlagen ohne Verbleib des Fahrers im Fahrzeug

Kommt es aufgrund der Benutzung einer Autowaschanlage, bei der der Fahrer im Fahrzeug verbleibt, zu einer Beschädigung des Fahrzeugs, so muss grundsätzlich der Fahrer darlegen und beweisen, dass die Beschädigung aufgrund eines Fehlers der Waschanlage erfolgte. Eine Darlegungs- und Beweislastumkehr kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine Portalwaschanlage handelt, bei der der Fahrer nicht im Fahrzeug verbleibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Radolfzell hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im April 2011 der Frontscheibenwischer eines Mini Coopers während des Durchlaufens einer Autowaschanlage beschädigt. Der Fahrzeughalter machte dafür den Waschanlagenbetreiber verantwortlich und klagte auf Zahlung von Schadenersatz.

Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen beschädigter Frontscheibenwischer

Das Amtsgericht Radolfzell entschied gegen den Fahrzeughalter. Diesem habe kein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Denn dieser habe nicht nachweisen können, dass die Beschädigung der Frontscheibenwischer vom Waschanlagenbetreiber zu verantworten war. Bei Autowaschstraßen, in denen das Fahrzeug mittels einer Schleppvorrichtung durch die Waschanlage gezogen wird und bei denen der Fahrer während des Waschvorgangs im Fahrzeug verbleibt, greife keine Darlegungs- bzw. Beweislastumkehr zu Lasten des Waschanlagenbetreibers. Daher habe der Fahrer nachweisen müssen, dass die Beschädigung auf einen Fehler der Waschanlage zurückzuführen war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2015
Quelle: Amtsgericht Radolfzell, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Radolfzell_2-C-21411_Bei-Autowaschstrassen-mit-Verbleib-des-Fahrers-im-Fahrzeug-ist-Fahrer-fuer-Beschaedigung-des-Fahrzeugs-aufgrund-Fehlers-der-Waschanlage.news20398.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20398 Dokument-Nr. 20398

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.