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Bricht ein Bulle aus seinem Gehege aus, weil ein Zaunelement mangelhaft hergestellt wurde, und besamt mehrere Jungkälber, so haftet der Zaunhersteller für die dadurch entstandenen Tierarztkosten und das Sterben von Jungkälbern aufgrund von Frühgeburten. Dies hat das Amtsgericht Pirna entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2010 hatte ein Landwirt mehrere Zaunelemente bei einer Firma bestellt. Diese stellten sich nachträglich als
Das Amtsgericht Pirna entschied zu Gunsten des Landwirts. Ihm stehe aufgrund der Deckungsschäden durch den ausgebrochenen Bullen ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB zu. Der Sachverständige habe nachvollziehbar dargelegt, dass bei ordnungsgemäßer Herstellung der gebrochenen Zaunelemente ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2017
Quelle: Amtsgericht Pirna, ra-online (zt/NJW-RR 2016, 404/rb)
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Dokument-Nr. 24899
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