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Wirft ein Mitmieter an vereinzelten Tagen mit Fäkalien gefüllte Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier auf den Gehweg zum Hauseingang, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 5 %. Denn ein Mieter muss keinen Unrat und ekelerregende Verschmutzungen in seiner Nachbarschaft hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall warf ein Mieter an vereinzelten Tagen mit Fäkalien gefüllte Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier auf dem zum Hauseingang führenden Gehweg. Ein Mitmieter fühlte sich dadurch so sehr angeekelt, dass er seine Miete um 12 % minderte. Die Vermieterin akzeptierte das
Das Amtsgericht Mitte entschied zum Teil zu Gunsten der Vermieterin. Zwar sei der Mieter nicht berechtigt gewesen seine Bruttomiete um 12 % zu mindern. Zulässig sei aber eine
Der Mieter habe nach Ansicht des Amtsgerichts den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2015
Quelle: Amtsgericht Mitte, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21190
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