wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Mitte, Urteil vom 27.01.2015
14 C 265/14 -

Nachbar wirft mit Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier mit Fäkalieninhalt: Mietminderung von 5 % gerechtfertigt

Mieter müssen keinen Unrat und ekelerregende Verschmutzungen in der Nachbarschaft hinnehmen

Wirft ein Mitmieter an vereinzelten Tagen mit Fäkalien gefüllte Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier auf den Gehweg zum Hauseingang, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 5 %. Denn ein Mieter muss keinen Unrat und ekelerregende Verschmutzungen in seiner Nachbarschaft hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall warf ein Mieter an vereinzelten Tagen mit Fäkalien gefüllte Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier auf dem zum Hauseingang führenden Gehweg. Ein Mitmieter fühlte sich dadurch so sehr angeekelt, dass er seine Miete um 12 % minderte. Die Vermieterin akzeptierte das Minderungsrecht jedoch nicht und erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Mitte entschied zum Teil zu Gunsten der Vermieterin. Zwar sei der Mieter nicht berechtigt gewesen seine Bruttomiete um 12 % zu mindern. Zulässig sei aber eine Mietminderung von 5 % gewesen. Es sei zu berücksichtigen gewesen, dass der Nachbar nur an vereinzelten Tagen, dann jedoch in gefährdender und ekelerregender Weise mit Gegenständen geworfen hatte (vgl. LG Köln, Urt. v. 06.11.1984 - 12 S 165/84 -).

Mieter musste Unrat und ekelerregende Verschmutzungen nicht hinnehmen

Der Mieter habe nach Ansicht des Amtsgerichts den Unrat und die ekelerregenden Verschmutzungen des Nachbarn nicht hinnehmen müssen. Das störende Verhalten des Nachbarn habe einen Mietmangel dargestellt, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2015
Quelle: Amtsgericht Mitte, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Mitte_14-C-26514_Nachbar-wirft-mit-GlasbehaelterFlaschen-und-Toilettenpapier-mit-Faekalieninhalt-Mietminderung-von-5-Prozent-gerechtfertigt.news21190.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21190 Dokument-Nr. 21190

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.