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Sind die Originalbelege zu einer Betriebskostenabrechnung noch vorhanden, so bezieht sich das Einsichtsrecht des Mieters auf diese Unterlagen. Ein Verweis auf digitale Belege ist dann unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn die Originalbelege in einem von der Mietwohnung weit entfernten Ort aufbewahrt werden. Dies hat das Amtsgericht Ludwigslust entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern begehrten die Einsicht in die
Das Amtsgericht Ludwigslust entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Zahlung der Nebenkostennachforderungen zu, da sie den Mietern die Einsicht in die
Den Mietern stehe nach Auffassung des Amtsgerichts ein Anspruch auf Einsicht in die
Der Mieter habe daher dann keinen Anspruch auf Einsicht in die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2022
Quelle: Amtsgericht Ludwigslust, ra-online (zt/GE 2022, 796/rb)
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Dokument-Nr. 32137
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