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Behauptet der Vermieter, die Originalbelege zu einer Betriebskostenabrechnung seien vernichtet, so muss er dies nachweisen können. Kann er dies nicht, steht dem Mieter weiter ein Anspruch auf Einsicht in die Originale zu. Kopien reichen dann nicht aus. Dies hat das Amtsgericht Konstanz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 2018 auf Einsicht in die
Das Amtsgericht Konstanz entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Einsicht in die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2020
Quelle: Amtsgericht Konstanz, ra-online (zt/WuM 2020, 276/rb)
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Dokument-Nr. 28821
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