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Begründet ein Vermieter seine Mieterhöhung mit dem Mietspiegel einer Nachbargemeinde, so muss er im Mieterhöhungsverlangen angeben, aus welchen Gründen die Gemeinden vergleichbar sein sollen. Fehlt es daran, so ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leonberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt die Mieterin einer Wohnung in Weil der Stadt im April 2015 ein
Das Amtsgericht Leonberg entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf
Ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2016
Quelle: Amtsgericht Leonberg, ra-online (zt/WuM 2016, 628/rb)
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Dokument-Nr. 23395
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