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Die teilweise Umgestaltung von Balkonen zu Wintergärten innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar. Die Maßnahme erfordert die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Dies hat das Amtsgericht Konstanz entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien, ob der in einer
Das Amtsgericht Konstanz entschied zu Gunsten der Kläger. Der
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe eine ¾ Mehrheit zur Beschlussfassung nicht genügt. Zwar reiche nach § 22 Abs. 2 WEG eine solche Mehrheit aus, wenn eine Modernisierungsmaßnahme gemäß § 559 BGB vorliegt. Die
Darüber hinaus sei eine ¾ Mehrheit schon deshalb ungenügend gewesen, weil durch die Maßnahme die Eigenart der Anlage geändert worden wäre. Entsprechendes gelte auch, wenn der optische Gesamteindruck nachteilig verändert wird. Das Vertrauen des Erwerbers auf den wesentlichen inneren und äußeren Bestand der Eigentumsanlage sei nämlich schützenswert.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2012
Quelle: Amtsgericht Konstanz, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14930
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