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Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens begründet die Ehe der Richterin mit dem Staatsanwalt, der das strafrechtliche Ermittlungsverfahren in der Sache geführt hat, keine Besorgnis der Befangenheit. Dies hat das Amtsgericht Kehl entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende des Jahres 2020 wurde gegen einen Verlader vor dem Amtsgericht Kehl ein Bußgeldverfahren durchgeführt, nachdem dieser gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hatte. In der Sache wurde gegen den Betroffenen zuvor ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durchgeführt, welches aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Die für das Bußgeldverfahren zuständige
Das Amtsgericht Kehl kam zu dem Schluss, dass eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2021
Quelle: Amtsgericht Kehl, ra-online (vt/rb)
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