wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Homburg, Urteil vom 07.10.2014
23 C 120/14 (20) -

Treuhänderische Verwaltung eines auf den Namen des Vermieters lautenden Sparbuchs stellt keine insolvenzsichere Anlage der Mietkaution dar

Mieter steht bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage Zurück­behaltungs­recht an Mietzahlungen zu

Eine Mietkaution wird dann nicht insolvenzsicher angelegt, wenn ein auf den Namen des Vermieters lautendes Sparbuch treuhänderisch hinterlegt und verwaltet wird. In diesem Fall steht dem Mieter bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage ein Zurück­behaltungs­recht an den Mietzahlungen bis zur Höhe der Mietkaution zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Homburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Mietvertrages über eine Wohnung vereinbarten im Januar 2013 als Mietkaution einen Betrag in Höhe von 550 Euro. Nachdem dieser von der Mieterin geleistet worden war, verlangte sie von der Vermieterin im Dezember 2013 einen Nachweis über die ordnungsgemäße Anlage der Kaution. Die Vermieterin teilte der Mieterin daraufhin mit, dass ein auf ihren Namen lautendes Sparbuch treuhänderisch verwaltet und verwahrt werde. Die Mieterin hielt diese Anlage für unzureichend und stellte unter Berufung auf das Zurückbehaltungsrecht die Mietzahlungen bis zur Höhe von 550 Euro ein. Die Vermieterin kündigte aufgrund der Zahlungsrückstände das Mietverhältnis im April 2014 fristlos. Da sich die Mieterin weigerte die Kündigung zu akzeptieren, kam der Fall vor Gericht.

Recht zum Zurückbehalt der Miete bis zur Höhe der Mietkaution

Das Amtsgericht Homburg entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Recht zur fristlosen Kündigung zugestanden, da die Mieterin berechtigt gewesen sei, die Miete bis zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Anlage der geleisteten Kaution einzubehalten. Das Zurückbehaltungsrecht habe jedoch nur bis zur Höhe der Mietkaution bestanden.

Treuhänderische Verwaltung eines auf Namen des Vermieters lautenden Sparbuchs keine insolvenzsichere Anlage der Mietkaution

Ein Vermieter müsse gemäß § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB die ihm überlassene Kaution unabhängig von einer eventuell vereinbarten Anlageform getrennt von seinem Vermögen anlegen, so das Amtsgericht, um sie im Fall seiner Insolvenz vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Eine insolvenzsichere Anlage liege aber dann nicht vor, wenn die Kaution auf ein auf den Namen des Vermieters lautendes Sparbuch angelegt werde ohne kenntlich zu machen, dass es sich um ein Kautionskonto handelt.

Verwaltung und Verwahrung durch Treuhänder unerheblich

Für unerheblich hielt das Amtsgericht den Umstand, dass das Sparbuch an einen Treuhänder übergeben und durch ihn verwaltet wurde. Denn es sei erforderlich, dass sich aus dem Sparbuch selbst ergebe, dass es sich um ein Treuhandkonto handle.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2015
Quelle: Amtsgericht Homburg, ra-online (zt/WuM 2015, 668/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Homburg_23-C-12014-20_Treuhaenderische-Verwaltung-eines-auf-den-Namen-des-Vermieters-lautenden-Sparbuchs-stellt-keine-insolvenzsichere-Anlage-der-Mietkaution-dar~N21984

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21984 Dokument-Nr. 21984

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.