kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Dringt Kinderlärm bis zu einer Zeit bis 22 Uhr aus der benachbarten Wohnung, so stellt dies keinen zur Mietminderung berechtigten Grund dar. Der beeinträchtigte Mieter kann auch nicht fristlos das Mietverhältnis kündigen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter eines Mehrfamilienhauses wegen Kinderlärms bis 22 Uhr ihre Miete. Auch bemängelten sie das nächtliche
Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf gab dem Vermieter recht. Ein Recht zur Minderung und fristlosen Kündigung bestand nicht.
Das Amtsgericht führte weiter aus, dass während einer normalen Tageszeit, also vor 22 Uhr, der Mieter eines Mehrfamilienhauses ohnehin verpflichtet ist, einen gewissen Geräuschpegel hinzunehmen, denn Wohnen ist als solches mit Lärm verbunden. Kein Mieter hat einen Anspruch darauf, keinerlei Geräusche aus der Nachbarwohnung hören zu können. Eine gesteigerte Empfindlichkeit der Mieter begründet jedenfalls keinen wichtigen Grund für eine
Auch ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2012
Quelle: Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Hamburg-Bergedorf_409-C-28508_Kinderlaerm-berechtigt-nicht-zur-Mietminderung-und-stellt-keinen-wichtigen-Grund-zur-fristlosen-Kuendigung-dar~N14310
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14310
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.