wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Grevenbroich, Urteil vom 26.09.2000
5 Ds 6 Js 136/00 -

Flucht eines Fahrgastes berechtigt Taxifahrer zum notfalls gewaltsamen Festhalten des flüchtenden Fahrgastes

Festnahmerecht des Taxifahrers aufgrund Feststellung der Identität des Fahrgastes

Flüchtet ein Fahrgast ohne den Fahrpreis zu bezahlen, so darf der Taxifahrer zur Feststellung der Identität des Fahrgastes diesen gemäß § 127 Abs. 1 StPO und § 229 BGB notfalls mit Gewalt festhalten. Wehrt sich der Fahrgast gegen die Festnahme, so kann dies eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung nach sich ziehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Grevenbroich hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem Diskothekenbesuch im August 1999 wollte ein alkoholisierter Mann mit dem Taxi nach Hause fahren. Nach seiner Schilderung wurde für die Fahrt ein Pauschalpreis von 40 DM vereinbart. Nach Erreichen des Zielortes verlangte der Taxifahrer hingegen den auf dem Taxameter angezeigten Fahrpreis von 80 DM. Der Fahrgast zahlte jedoch nur den seiner Meinung nach geschuldeten Pauschalpreis von 40 DM und flüchtete daraufhin. Da der Taxifahrer weiterhin den auf dem Taxameter angezeigten Fahrpreis beanspruchte, folgte er dem Fahrgast und hielt ihn fest. Daraufhin kam es zu einer Rangelei zwischen den Kontrahenten, wodurch der Taxifahrer eine Platzwunde am rechten Auge sowie Bisswunden an Armen und Händen erlitt. Die Staatsanwaltschaft sah darin ein strafbares Verhalten des Fahrgastes und erhob gegen ihn Anklage.

Strafbarkeit wegen Körperverletzung nach § 223 StGB bestand

Das Amtsgericht Grevenbroich bejahte eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB. Der Fahrgast habe sich rechtswidrig gegen die Festnahmeversuche des Taxifahrers zu Wehr gesetzt. Ein Notwehrrecht nach § 32 StGB habe ihm nicht zugestanden. Der Taxifahrer habe rechtmäßig versuchen dürfen den flüchtenden Fahrgast festzuhalten.

Festnahmerecht des Taxifahrers nach § 127 StPO

Dem Taxifahrer habe nach Auffassung des Amtsgerichts ein Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO zugestanden. Nach dieser Vorschrift dürfe jedermann einen anderen vorläufig festnehmen, wenn dieser auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Dies sei hier der Fall gewesen. Es habe keine Möglichkeit bestanden die Identität des flüchtenden Fahrgastes anders als durch eine gewaltsame Festnahme festzustellen. Zudem sei der Fahrgast auf frischer Tat betroffen worden. So habe sich der Fahrgast befördern lassen ohne den auf dem Taxameter angezeigten Betrag zu bezahlen. Es habe daher der dringende Tatverdacht bestanden, dass sich der Fahrgast die Beförderung erschleichen und somit einen Betrug begehen wollte. In diesem Zusammenhang sei es unerheblich gewesen, ob ein Pauschalpreis für die Fahrt vereinbart wurde.

Festnahme ebenfalls durch Selbsthilferecht nach § 229 BGB gerechtfertigt

Der Versuch der Festnahme sei darüber hinaus nach Ansicht des Amtsgerichts durch das Selbsthilferecht nach § 229 BGB gerechtfertigt gewesen. Kommt es nämlich während oder nach der Fahrt zu Streitigkeiten zwischen dem Taxifahrer und dem Fahrgast, so müsse der Fahrgast als Nebenpflicht aus dem Beförderungsvertrag, dem Taxifahrer Auskunft über seine Personalien, mindestens jedoch seinen Namen erteilen. Andernfalls hätte der Taxifahrer keine Möglichkeit den Sachverhalt und die Rechtslage aufzuklären und seine Ansprüche gegenüber dem Fahrgast später geltend zu machen. Zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs habe der Taxifahrer den Fahrgast gewaltsam festhalten dürfen.

Kein Notwehrrecht selbst bei rechtswidriger Festnahme durch Taxifahrer

Dem Fahrgast hätte aber auch dann kein Notwehrrecht zugestanden, so das Amtsgericht weiter, wenn der Taxifahrer nicht zur Festnahme berechtigt gewesen wäre. Denn angesichts des Streits über den Fahrpreis und der anschließenden Flucht des Fahrgastes habe dieser den Festnahmeversuch fahrlässig herausgefordert. In einem solchen Fall sei es dem Fahrgast zuzumuten nach dem ersten Festhalteversuch stehen zu bleiben und auf die Polizei zu warten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2014
Quelle: Amtsgericht Grevenbroich, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2002, 1060Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2002, Seite: 1060

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Grevenbroich_5-Ds-6-Js-13600_Flucht-eines-Fahrgastes-berechtigt-Taxifahrer-zum-notfalls-gewaltsamen-Festhalten-des-fluechtenden-Fahrgastes.news18851.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18851 Dokument-Nr. 18851

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.