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Flüchtet ein Fahrgast ohne den Fahrpreis zu bezahlen, so darf der Taxifahrer zur Feststellung der Identität des Fahrgastes diesen gemäß § 127 Abs. 1 StPO und § 229 BGB notfalls mit Gewalt festhalten. Wehrt sich der Fahrgast gegen die Festnahme, so kann dies eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung nach sich ziehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Grevenbroich hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem Diskothekenbesuch im August 1999 wollte ein alkoholisierter Mann mit dem Taxi nach Hause fahren. Nach seiner Schilderung wurde für die Fahrt ein Pauschalpreis von 40 DM vereinbart. Nach Erreichen des Zielortes verlangte der
Das Amtsgericht Grevenbroich bejahte eine Strafbarkeit wegen
Dem
Der Versuch der Festnahme sei darüber hinaus nach Ansicht des Amtsgerichts durch das
Dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2014
Quelle: Amtsgericht Grevenbroich, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18851
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