wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.1980
VI ZR 151/78 -

Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO setzt nicht Vorhandensein einer tatsächlichen Straftat voraus

Ein aus den Umständen ergebender dringender Tatverdacht genügt

Wer von dem Festnahmerecht des § 127 StPO Gebrauch machen will, muss jemanden auf frischer Tat ertappen. Dies setzt nicht voraus, dass tatsächlich eine Straftat begangen wurde. Vielmehr genügt ein aus den Umständen ergebender dringender Tatverdacht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Um die Diebstähle seines Leerguts zu unterbinden, legte sich der Leiter einer Brauerei-Niederlassung an einen Abend im Januar 1975 mit einer geladenen Pistole auf die Lauer. Tatsächlich näherte sich auch eine Person dem Brauerei-Gelände. Als sich diese Nahe an dem das Grundstück umschließenden und an mehreren Stellen beschädigten Zaunes befand, zeigte sich der Brauereileiter und forderte die Person auf stehen zu bleiben. Die Person lief jedoch weg. Im Zuge der Verfolgung gab der Brauereileiter mehrere Warnschüsse ab. Da die Person dennoch nicht stehen blieb, schoss der Brauereileiter dieser in den Rücken. Die Person erlitt aufgrund des Schusses eine Querschnittslähmung und klagte deswegen auf Schadenersatz. Der Schütze wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit der Begründung, ihm habe ein Festnahme- bzw. Verfolgungsrecht zugestanden und er habe in Notwehr gehandelt. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Nunmehr musste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.

Brauereileiter stand Verfolgungsrecht zu

Der Bundesgerichtshof entschied zunächst, dass dem Brauereileiter ein Festnahme- bzw. Verfolgungsrecht nach § 127 Abs. 1 StPO zugestanden habe. Denn dieser habe den Kläger auf frischer Tat im Sinne der Vorschrift betroffen. Im Rahmen des Festnahme- und Verfolgungsrechts komme es maßgeblich darauf an, ob der Festnehmende bzw. Verfolgende die sich ihm darbietenden Umstände zumindest als Versuch einer Straftat werten darf. Daher sei eine Festnahme bzw. Verfolgung nach § 127 Abs. 1 StPO gerechtfertigt, wenn die erkennbaren äußeren Umstände einen dringenden Tatverdacht vermitteln. Dies sei hier der Fall gewesen.

Bestehen eines Notwehrechts war zweifelhaft

Da dem Bundesgerichtshof das Bestehen eines Notwehrechts des Brauereileiters jedoch als zweifelhaft erschien und das Berufungsgericht dazu keine ausreichenden Erwägungen getroffen hatte, hoben die Bundesrichter das Berufungsurteil auf und wiesen die Sache zur Neunentscheidung zurück.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 1981, 745Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1981, Seite: 745
  • VersR 1981, 376Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 1981, Seite: 376

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VI-ZR-15178_Festnahmerecht-des-Paragraph-127-Abs-1-StPO-setzt-nicht-Vorhandensein-einer-tatsaechlichen-Straftat-voraus.news17167.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17167 Dokument-Nr. 17167

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.