wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Emden, Urteil vom 28.10.1988
5 C 1197/86 -

Recht zur Mietminderung in Höhe von 15 % aufgrund erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf nach Einbau von Aluminiumfenster

Stoßlüften von 5-10 Minuten alle drei Stunden und ständige Beheizung des Schlafzimmers auf 18 °C unzumutbar

Erfordert der Einbau von Aluminiumfenstern ein höheres Heizen und ein vermehrtes Lüften, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 15 %. Von einem erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf kann ausgegangen werden, wenn der Mieter alle drei Stunden für 5-10 Minuten stoßlüften sowie das Schlafzimmer ständig auf 18 °C beheizt werden muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Emden hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung beanspruchte für sich das Recht zur Mietminderung, da der Austausch der Holzfenster durch Aluminiumfenster zum Auftreten von Feuchtigkeit führte und dies einen erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf nach sich zog. Da sich die Vermieterin weigerte das Minderungsrecht anzuerkennen, landete der Fall vor Gericht.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Emden entschied zu Gunsten der Mieterin. Dieser habe ein Recht zur Mietminderung in Höhe von 15 % zugestanden, da die Wohnung mit einem Fehler behaftet gewesen sei, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhob.

Höherer Heiz- und Lüftungsbedarf war unzumutbar

Aufgrund des Einbaus der Aluminiumfenster habe nach Auffassung des Amtsgerichts in der Wohnung in den Wintermonaten eine Feuchtigkeit geherrscht, der nur durch ein Stoßlüften alle drei Stunden von 5-10 Minuten sowie einer ständigen Beheizung des Schlafzimmers auf 18 °C begegnet werden konnte. Ein solches Heiz- und Lüftungsverhalten sei deutlich über das hinausgegangen, was eine Mieterin einer mit Holzfenstern ausgestatteten Wohnung mit einem sehr viel geringeren Heiz- und Lüftungsbedarf erwarten kann und sei daher unzumutbar gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2014
Quelle: Amtsgericht Emden, ra-online (zt/NJW-RR 1989, 523/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Emden_5-C-119786_Recht-zur-Mietminderung-in-Hoehe-von-15-Prozent-aufgrund-erhoehten-Heiz-und-Lueftungsbedarf-nach-Einbau-von-Aluminiumfenster~N17513

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17513 Dokument-Nr. 17513

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.