wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Gotha, Urteil vom 24.03.2003
2 C 116/02 -

Schimmelpilzbildung nach Fenster­modernisierung rechtfertigt Mietminderung von 10 %

Aufklärungspflicht des Vermieters zum Lüftungsverhalten

Kommt es nach dem Einbau von neuen Fenstern zu einer Schimmelpilzbildung rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10 %. Der Vermieter ist zudem verpflichtet, die Mieter nach dem Fenstereinbau über das Lüftungsverhalten aufzuklären. Dies hat das Amtsgericht Gotha entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung minderten ihre Miete, da es nach dem Einbau der neuen, dichtschließenden Fenster zu einer Schimmelpilzbildung kam. Die Vermieterin hielt eine unzureichende Lüftung durch die Mieter für die Ursache der Feuchtigkeit und erkannte daher das Minderungsrecht nicht an. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Gotha entschied gegen die Vermieterin. Die Mieter seien berechtigt gewesen ihre Nettokaltmiete um 10 % zu mindern. Denn nach Einholung eines Sachverständigengutachtens habe festgestanden, dass nicht das Lüftungsverhalten der Mieter Ursache der Feuchtigkeitsschäden war, sondern ein baulicher Mangel.

Fehlende Aufklärung zum Lüftungsverhalten

Zudem sei es unerheblich gewesen, so das Amtsgericht weiter, ob die Mieter durch Änderung ihres Lüftungsverhaltens eine Schimmelpilzbildung hätten vermeiden können. Denn dies wäre nur beachtlich gewesen, wenn die Vermieterin ihrer Aufklärungspflicht zum Lüftungsverhalten, die sich aus dem Einbau der neuen Fenster ergab, nachgekommen wäre. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2013
Quelle: Amtsgericht Gotha, ra-online (zt/WuM 2003, 601/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Gotha_2-C-11602_Schimmelpilzbildung-nach-Fenstermodernisierung-rechtfertigt-Mietminderung-von-10-Prozent~N15430

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15430 Dokument-Nr. 15430

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.