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Ist eine Mietwohnung von Ratten befallen und werden Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung ergriffen, ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt. Der Mieter kann daher seine Miete um 80 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dülmen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall teilte eine Mieterin im November 2011 ihrem Vermieter mit, dass ihre Wohnung und
Das Amtsgericht Dülmen gab dem Vermieter zum Teil recht. Die Mieterin habe zumindest für den Dezember 2011 ihre
Zwar habe die Mieterin nicht nachweisen können, so das Amtsgericht weiter, dass auch noch im Dezember 2011
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei auch nicht das Minderungsrecht entfallen. Denn die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass die
Schließlich führte das Amtsgericht aus, dass ein Minderungsrecht ab Januar 2012 nicht mehr bestanden habe. Es habe nämlich weder ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2013
Quelle: Amtsgericht Dülmen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15057
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