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In Berlin ist damit zu rechnen, dass im Keller abgestellte Gegenstände von Ratten befallen und dadurch zerstört werden können. Daher hat im Schadensfall der Mieter gegen den Vermieter keinen Schadensersatzanspruch. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnten die
Trotzdem kam es im Dezember 2007 zu einem
Das Amtsgericht Charlottenburg wies die Klage gegen den
Das Gericht konnte auch nicht nachvollziehen, wie die genannten Gegenstände durch
Ein Schadensersatzanspruch sei nach § 254 BGB ausgeschlossen. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2010
Quelle: ra-online, AG Charlottenburg
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Dokument-Nr. 9309
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