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Ein Stadtplanverlag kann bei Urheberrechtsverletzungen im Internet durch die nicht lizenzierte Verwendung von Kartenausschnitten Schadenersatz in Höhe von 200,- EUR für eine DIN A 4 Kartenkachel und 100,- EUR für eine DIN A 5 Kartenkachel verlangen. Im Internet bereitgestellte Lizenzverträge finden keine Anwendung für die Berechnung des Schadenersatzes. Dies geht aus einem Urteil des AG Berlin-Charlottenburg hervor.
Die Klägerin vertreibt im Internet unter verschiedenen Adressen Nutzungsrechte an Kartenmaterial. Das Kartenmaterial umfasst sowohl
Die Beklagte stellte zwei Ausschnitte in einer Kachelgröße DIN A 5 und DIN A 4 ohne Lizenz auf ihre Website. Die Klägerin verlangte für die größere Karte 1620,- EUR und für die kleinere Karte 1.220,- EUR
Das Gericht wies die Klage überwiegend ab. Es sprach der Klägerin 300,- EUR (200,- EUR für die große und 100,- EUR für die kleine Karte) Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung (§ 97 Abs. 1 UrhG) und 100,- EUR
Die Kosten für die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2005
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 1145
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