kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Gebraucht jemand einen Stadtplan auf seiner Homepage ohne Lizenzgebühren zu bezahlen, reicht es nicht, wenn er den direkten Link zu seiner Homepage löscht, die Karte aber noch auf seinem Server hinterlegt ist. Kann, z.B. durch eine Suchmaschine, ein Dritter die Karte finden, verletzt der Homepagebetreiber weiterhin das Urheberrecht desjenigen, der die Karte erstellt hat und schuldet Schadenersatz. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall veröffentlichte die spätere Klägerin im
Bereits 2005 stellte ein Betreiber einer Firma einen solchen Kartenausschnitt auf seiner Homepage ein, um das Auffinden seines Ladens zu erleichtern, ohne etwas dafür zu bezahlen. Auf eine
Jahre später bemerkte die Nutzungsberechtigte an den Karten, dass der Kartenausschnitt über eine Suchmaschine weiterhin ohne Probleme auffindbar war. Sie mahnte daher erneut ab und verlangte Lizenz- und Anwaltsgebühren in Höhe von 1.470 Euro.
Der Firmeninhaber weigerte sich zu zahlen. Er habe schließlich den Link gelöscht. Dass er auch die Karte selbst hätte löschen müssen, habe er nicht gewusst.
Die zuständige Richterin beim Amtsgericht München gab der Klägerin jedoch Recht: Der Beklagte habe durch das Hinterlegen des Kartenausschnitts auf dem Server das ausschließliche Nutzungsrecht der Klägerin verletzt, da er die Karte öffentlich zugänglich gemacht habe. Zugänglichmachen setze nur voraus, dass Dritten der Zugriff auf das geschützte Werk eröffnet sei. Dies sei hier –trotz Löschung des Links zur Homepage– der Fall. Es sei unstreitig möglich, die Karte mit einer Suchmaschine zu finden. Dass der Beklagte dies nicht wusste, sei unerheblich. Ihm sei zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen, da er sich kundig hätte machen müssen.
Der Schadenersatz bemesse sich nach den gewöhnlich auf dem Markt gezahlten Lizenzen. Auch die
Die unbefugte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2011
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_161-C-1564209_Unzulaessige-Nutzung-von-Stadtplaenen-im-Internet-Urheberrechtlich-geschuetzte-Datei-muss-vom-Server-geloescht-werden~N11537
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11537
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.