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Ist der Käufer von Eintrittskarten nach den AGB des Verkäufers faktisch dazu verpflichtet, den Kauf der Eintrittskarten durch den Verkäufer vorzufinanzieren, ist die entsprechende Vorleistungsklausel gemäß § 307 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bingen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2013 bestellte ein Verbraucher über eine Internetseite zwei
Das Amtsgericht Bingen entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Vorleistung durch den Beklagten zu. Die Vorleistungspflicht aus einer Klausel der AGB sei gemäß § 307 BGB
Vorleistungsklauseln können wirksam sein, so das Amtsgericht, wenn für sie ein sachlich berechtigter Grund gegeben sei und keine überwiegenden Belange des Kunden entgegenstehen. Dies sei etwa bei
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2017
Quelle: Amtsgericht Bingen, ra-online (zt/NJW-RR 2016, 633/rb)
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Dokument-Nr. 24339
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