wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss vom 01.02.2011
35 M 267/11 -

Hausbesetzung: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg weist Erinnerung gegen Räumung der Liebigstraße 14 zurück

Verein hat keinen Besitz an den Räumlichkeiten

Der Verein Liebig 14 e.V. ist vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg mit dem Versuch gescheitert, die für den 2.2.2011 um 8.00 Uhr angekündigte Räumung des Hauses Liebigstraße 14, 10247 Berlin in letzter Minute mit rechtlichen Mitteln zu verhindern.

Das Amtsgericht als das zuständige Vollstreckungsgericht wies die eingelegte „Erinnerung“ gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher zurück.

Der Verein hatte sich darauf berufen, er habe Mitbesitz an den fraglichen Räumen, sei jedoch nicht in den Räumungstiteln genannt.* Dem ist das Amtsgericht nicht gefolgt: Weder aus den vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen noch aus dem vorgelegten Briefwechsel ergebe sich, dass auch der Verein Besitzer der Räume sei. Gleiches gelte für die dargelegte Art der Mietzahlungen und den Besitz von Schlüsseln.

Grundlage der Räumungsvollstreckung sind Urteile des Amtsgerichts Lichtenberg sowie des Landgerichts Berlin gegen Hausbewohner aus dem Jahr 2008.

* Eine Räumungsvollstreckung darf nicht betrieben werden, wenn ein Dritter, der weder im Vollstreckungstitel noch in der diesem beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet ist, im Besitz der Mietsache ist. Siehe BGH, Beschluss vom 14. 8. 2008 - I ZB 39/ 08.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2011
Quelle: ra-online, Kammergericht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Berlin-Tempelhof-Kreuzberg_35-M-26711_Hausbesetzung-Amtsgericht-Tempelhof-Kreuzberg-weist-Erinnerung-gegen-Raeumung-der-Liebigstrasse-14-zurueck~N11013

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11013 Dokument-Nr. 11013

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.