kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Amtsgericht Wedding hat zugunsten des Landes Berlin entschieden, dass eine auf einem früher durch einen Verein geführten Kinderbauernhof gelegene sogenannte "Zivi-Wohnung" in Berlin-Wedding geräumt werden muss.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrte das Land Berlin von dem Beklagten u.a. die
Da der Beklagte, der mindestens zeitweise Leiter des von dem Verein betriebenen Tierbauernhofs gewesen war und für den Verein die Verhandlungen über den Status der Umbauten/Neubauten geführt hatte, am 25. April 2016 mit dem Verein einen Mietvertrag über die (gesamten) im 1. Obergeschoss des Kinderhauses befindlichen Räume, eine sogenannte "Zivi-Wohnung" geschlossen hatte, verhinderte er damit die
Das Land Berlin behauptet, der Beklagte und der Verein hätten den Mietvertrag nur abgeschlossen, um die vollständige
Das Amtsgericht Wedding gab der Klage in vollem Umfang statt. Der Beklagte könne sich nicht auf ein Besitzrecht des Vereins stützen, da dieses erloschen sei. Denn der Verein sei rechtskräftig zur Herausgabe aller Räumlichkeiten verurteilt worden. Der Beklagte könne nicht mehr Rechte gegenüber dem Land Berlin als Eigentümer geltend machen als der frühere Nutzer.
Offen bleibe könne, in welchem Umfang der Beklagte zu dem Projekt des Kinderbauernhofes beigetragen habe. Die Bewirtschaftung des Grundstücks zu sozialen Zwecken sei durchaus als positiv anzuerkennen und werde im Übrigen inzwischen von einem anderen Betreiber fortgeführt. Allerdings sei selbst eine "Lebensleistung" des Beklagten in Bezug auf das Projekt rechtlich nicht entscheidend. Vielmehr seien allein Eigentums- und Nutzungsfragen maßgeblich, denen übergeordnete schutzwürdige Interessen des Beklagten nicht entgegenstünden.
Mangels eigener Rechte des Beklagten an den Räumlichkeiten habe der Beklagte es auch zu unterlassen, die auf dem
Eine
Indem der Beklagte die vollständige
Der Beklagte habe schließlich nicht das Recht gehabt, eine Verlegung der mündlichen Verhandlung zu erreichen, indem er dem Verein den Streit verkündet habe. Die prozessualen Voraussetzungen für eine Streitverkündung lägen nicht vor. Im Übrigen verstoße der Beklagte gegen Treu und Glauben, soweit er nur zwei Tage vor dem Termin einen Schriftsatz eingereicht und darin diese prozessuale Einrede erhoben habe. Die Klageschrift sei ihm bereits seit mehr als vier Monaten bekannt gewesen. Es sei davon auszugehen, dass er die Streitverkündung für verfahrensfremde Zwecke missbraucht habe, um erneut die vollständige Herausgabe des Grundstücks zu verzögern.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2016
Quelle: Kammergericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Wedding_18-O-27016_Zivi-Wohnung-auf-Kinderbauernhof-muss-geraeumt-werden~N23571
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 23571
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.