kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Amtsgericht Wedding hat die Betreiberin einer Samenbank dazu verurteilt, einem minderjährigen Kind, das durch seine rechtliche Eltern vertreten wird, Auskunft über die Identität eines Samenspenders zu geben, d.h. alle relevanten Daten wie Namen, Geburtsdatum, Personalausweisnummer und Anschrift zum Zeitpunkt der Samenspende zu nennen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern des minderjährigen Kindes hatten im Februar 2008 mit der beklagten Samenbank-Betreiberin einen Vertrag geschlossen, um ihren Kinderwunsch zu realisieren. Danach verpflichtete sich die Beklagte, auf Anforderung des behandelnden Gynäkologen Spendersamen zu liefern. Die Eltern verzichteten mit notarieller Vereinbarung vom 29. Februar 2008 gegenüber dem natürlichen Vater und dem behandelnden Arzt darauf, dass ihnen die Identität des Spenders preisgegeben werde. Bei der Mutter des Kindes wurde in ungefährem zeitlichem Zusammenhang mit diesem Datum eine künstliche heterologe Insemination durchgeführt; das
Die Eltern des Kindes haben sowohl in eigenem Namen als auch als gesetzliche Vertreter des Kindes in dessen Namen Klage erhoben, um von der Beklagten die Identität des Samenspenders zu erfahren. Zwischen den Parteien war streitig, ob das
Das Amtsgericht Wedding wies zwar die Klage ab, soweit sie auf Hinterlegung der
Es sei ferner davon auszugehen, dass ein konkretes Bedürfnis des Kindes bestehe, Informationen über die Identität des Samenspenders zu erhalten. Dafür sei ein Mindestalter nicht erforderlich, sondern die Eltern könnten im Rahmen ihres Elternrechts in eigener Verantwortung entscheiden, wann und unter welchen Umständen sie das
Aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme, in der die behandelnde Gynäkologin als Zeugin vernommen worden ist, sei das Gericht davon überzeugt, dass das klagende
Der Beklagten sei auch zuzumuten,
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2017
Quelle: Kammergericht Berlin/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Wedding_13-C-25916_Samenbank-muss-minderjaehrigem-Kind-Auskunft-ueber-Daten-des-Samenspenders-erteilen~N24212
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24212
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.